Augsburg: „….Die neutrale und unabhängige Baubegleitung (begleitendes Baucontrolling oder auch baubegleitende Qualitätskontrolle) bietet eine zusätzliche Sicherheit, damit Bauabläufe, Bauzeiten und letztlich auch finanzielle Vorgaben eingehalten werden. Allgemein betrachtet können durch eine solche Baubegleitung eines unabhängigen und neutralen Bausachverständigen beispielsweise folgende Risiken minimiert werden: Entwurfs- und Planungsfehler Fehlerhafte Leistungsverzeichnisse Hohe Endkosten durch unvollständige/unklare Angebote Hohe Anzahl […]
München: Die Leistung eines Fensterbauers ist mangelhaft, wenn bei Starkregen Wasser durch die Fenster eindringt. Unerheblich für die Mängelhaftung ist, ob der Fensterbauer einen Systemfehler des Herstellers erkennen konnte oder nicht. (…) Quelle und Volltext: ibr-online.de
BGB § 307 Abs. 1, 2, §§ 313, 631 Abs. 1, § 632; VOB/B § 2 Abs. 8 1. Der Bieter und spätere Auftragnehmer kann auch ungewöhnliche und nicht kalkulierbare Risiken übernehmen. Es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach regelmäßig nur kalkulierbare Verpflichtungen eingegangen werden (Anschluss an BGH, IBR 1996, 487). 2. In der Übernahme der Planungsverantwortung […]
Architekt muss sämtliche Vorgaben des Bebauungsplans beachten BGB §§ 633, 634 1. Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Dazu gehört die Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.2. Ist dem Bebauungsplan zu entnehmen, dass mit stauendem oder anstehendem Wasser zu rechnen ist, muss der Keller so […]
BGB § 249 Abs. 1, § 280 Abs. 1, §§ 633, 634 Nr. 4 1. Lässt ein Besteller Bauwerksmängel nicht beseitigen, scheidet im Verhältnis zum Architekten hinsichtlich der von diesem zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betreffend das Bauwerk aus.*) 2. Lässt […]
BGB a.F. § 635; BGB § 307; VOB/B § 13 Nr. 4, 5 Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers in einem Vertrag über Bauleistungen die Geltung von § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B (2000) und zusätzlich eine Verjährungsfrist für die Gewährleistung von fünf Jahren vor, hält dies einer Inhaltskontrolle nach § 307 […]