Immobilienverkäufer darf Mängel nicht verschweigen!
Gewährleistung
Mängel von Immobilie: Verkäufer darf nichts verschweigen Beim Hauskauf haben Verkäufer Aufklärungspflichten gegenüber dem Käufer. Mängel dürfen sie also nicht einfach unter den Teppich kehren. Wer eine Immobilie verkauft, sollte mit offenen Karten spielen. Denn wer wesentliche Mängel verschweigt, geht das Risiko ein, noch Jahre später auf Schadenersatz zu haften. Darauf macht die Hamburgischen Notarkammer […]
Schwarzarbeit ist immer noch weithin verbreitet. Besonders oft kommt sie in der Baubranche vor, aber auch bei Handwerkerarbeiten oder Putzhilfen in Privathaushalten ist sie üblich. (…) Welche Ansprüche hat der Auftraggeber bei Mängeln? Bei einem Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz ist der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nichtig. Ansprüche aus Sachmängelhaftung, auch Gewährleistung genannt, gibt es […]