
Chef eine Sekunde später: “Spritz was nei, kann ned schlecht ausschaun…”


Holzmann-Bauberatung Building Surveyors
Building Surveyors for structural damages worldwide
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150 Einsatzkräfte gefordert
Traunstein – Ein leerstehendes Wohnhaus an der Salzburger Straße in Traunstein ist am Montagabend eingestürzt. Mehrere Gebäudeteile sind auf die Bundesstraße 304 gefallen.
Update, 21.55 Uhr:Wie die Traunsteiner Polizei mitteilt, ist das unbewohnte Gebäude an der Salzburger Straße gegen 19 Uhr vermutlich aufgrund der Schneelast eingestürzt. Dabei landeten mehrere Gebäudeteile auf der direkt am Haus vorbeiführenden B304. Verkehrsteilnehmer waren zum Zeitpunkt des Einsturzes zum Glück nicht im Gefahrenbereich. (…)
Quelle und Volltext: berchtesgadener-anzeiger.de
Bauschadenbericht 2018: „…Ob Dächer, Fußböden oder die Haustechnik – eine aktuelle Untersuchung zeigt einen kontinuierlichen Anstieg der Bauschäden bei Neubauten. Das verursacht hohe Kosten. Schuld daran haben vor allem der Bauboom und der Fachkräftemangel.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Somit ist es logisch, dass bei einer starken Zunahme der Neubaumaßnahmen auch entsprechend mehr Schäden auftreten und für die Beseitigung der Schäden Kosten anfallen. So registriert der Bauherren-Schutzbund schon seit dem Jahr 2009 auffallend steigende Zahlen bei den Neubauten von Wohngebäuden. Im aktuellen Bauschadenbericht, für den der Verbund Versicherungsfälle der AIA AG auswertet lassen hat, macht er den Anstieg deutlich und nennt auch weitere Gründe neben dem Bauboom. Angefertigt hat die Studie das Institut für Bauforschung in Hannover…“
Quelle und Volltext: Deutsche-Handwerks-Zeitung.de
Gießen: “…Wie sich im Rahmen der laufenden Sanierung des Audimax’ der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) herausgestellt hat, werden die Baumaßnahmen wegen gravierender Baumängel aus den 1960er-Jahren deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als geplant. Die Mängel waren anhand der Bauunterlagen so nicht vorhersehbar und machen die zunächst geplante Wiederaufnahme des Lehrbetriebs zum Wintersemester 2019/2020 unmöglich…. Die JLU geht von einer Verschiebung des Fertigstellungstermins um bis zu zwei Jahre aus; das Haus A im Philosophikum II einschließlich Audimax, Hörsälen und Institutsbereich kann daher erst zum Wintersemester 2021/22 wieder bezogen werden…”
Quelle und Volltext: Giessener-allgemeine.de
Hofheim: “…Die größere der beiden Flüchtlingsunterkünfte in der Schulstraße wird aufgelöst. Das bestätigte Kreissprecher Johannes Latsch dem Kreisblatt gestern auf Anfrage. Der Ortsbeirat hatte schon im vergangenen Jahr wissen wollen, wie es um die Räume in dem ehemaligen Hotel bestellt sei. „Sie sollen nicht im besten Zustand gewesen sein“, sagt Ortsvorsteher Günter Westenberger….. Was der Ortsbeirat über den Zustand des Gebäudes gemutmaßt hatte, bestätigt Latsch: „Die Qualität des Gebäudes lässt zu wünschen übrig, es gab immer wieder Bauschäden und auch Schimmel.“ Weil dem Kreis der Aufwand zu hoch geworden sei, „das Haus in Schuss zu halten“, so Latsch, hätten Kreis und Vermieter vereinbart, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Im Ort gibt es Mutmaßungen, dass dies den Kreis eine ordentliche Stange Geld gekostet haben dürfte…..”
Quelle und Volltext: fnp.de
In eigener Sache: Auch das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® hat bereits mehrere äußerst vernachlässigte und umfangreich beschädigte Flüchtlingsheime begutachtet. Sollten Sie Probleme haben, helfen wir Ihnen gerne: Tel.: 0821 60 85 65 40
BGB § 444
1. Auf in der Vergangenheit aufgetretene Schäden muss ein Veräußerer nur dann hinweisen, wenn er zumindest für möglich hält, dass die Schadensursache nicht ordnungsgemäß und nachhaltig behoben wurde. Die Ausführung einer Mängelbeseitigung in Eigenleistung rechtfertigt eine Hinweispflicht jedenfalls dann nicht, wenn nachfolgend eine Erfolgskontrolle durchgeführt wurde und der Veräußerer deshalb von einer erfolgreichen Schadensbehebung ausgehen durfte.*)
2. Die Erkennbarkeit von Feuchtigkeitsschäden ist ein individueller Prozess, der von vielfältigen Faktoren (z.B. Vorerfahrungen und Fachkenntnisse, Aufmerksamkeit, visuelle Wahrnehmungsfähigkeit, Häufigkeit der Benutzung der betroffenen Räume etc.) abhängig ist. Er unterliegt der tatrichterlichen Feststellung und nicht der eines Gerichtssachverständigen.*)
3. Soll ein Zeuge über eine bei einer anderen Person eingetretene innere Tatsache (hier: Erkennen des Fehlschlagens einer Sanierung und bewusstes Verbergen von Feuchtigkeitsmängeln) Angaben machen, so ist ein solcher Beweisantritt nur beachtlich, wenn auch Anknüpfungstatsachen genannt werden, aufgrund welcher Umstände die Beweisperson von der bei der anderen Person vorliegenden inneren Tatsache Kenntnis erlangt haben soll (vgl. BGH, (Urteil vom 4. Mai 1983 – VIII ZR 94/82).*)
4. Ein übergangener Feststellungsantrag kann im Berufungsrechtszug lediglich im Wege einer Klageerweiterung geltend gemacht werden. Ein Rechtsmittel kann nicht auf Ergänzung des Urteils gerichtet sein, denn die Beschwer liegt in der getroffenen und nicht in der unterlassenen Entscheidung.*)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.12.2018 – 24 U 216/17
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Quelle und Volltext: Ibr-Online.de