Berlin: 1. Fällt der zweite Rettungsweg im Zuge der Errichtung einer Tiefgaragenanlage weg, rechtfertigt dies eine Nutzungsuntersagung.
2. Ein – auch länger andauerndes – Versäumnis der Bauaufsichtsbehörde rechtfertigt bei einem Brandschutzmangel angesichts der damit verbundenen erheblichen Gefahren nicht den Verzicht auf eine zügige und effektive Gefahrenbeseitigung. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de