Zweifach-Verglasung der Dachfenster anstatt vereinbarter Dreifach-Verglasung: Bauherr kann Nacherfüllung verlangen
Oberlandesgericht Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 01.02.2018 – 9 U 52/17 –
„…Hohe Kosten des Austauschs im Verhältnis zu niedriger Heizkostenersparnis unerheblich
Werden bei einem Neubau einer Eigentumswohnung anstatt der ausdrücklich vereinbarten Dreifach-Verglasung Dachfenster mit nur einer Zweifach-Verglasung eingebaut, so kann der Bauherr gemäß § 635 Abs. 1 BGB den Austausch der Fenster verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Kosten des Austauschs zu der Heizkostenersparnis außer Verhältnis stehen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden….“
Quelle und Volltext: Kostenlose-urteile.de
Anmerkung: Sollte ein Privatgutachten einen solchen oder ähnlichen Tausch wegen “Unverhältnismäßigkeit” ausschließen, wäre es sehr sinnvoll eben nicht einfach zurückzuziehen. Unverhältnismäßigkeit ist nicht durch einen Sachverständigen zu bestimmen. Er kann es erwähnen aber schlussendlich ist die Bestimmung einer Unverhältnismäßigkeit eine juristische Beurteilung und unterliegt damit einem Richter.