Mit einer Satzung Wohnraum für Mieter sichern
Gerade in Städten und Gemeinden, in denen die Menschen verzweifelt eine Mietwohnung suchen, wird jede Wohnung gebraucht. Deshalb sollten die Gemeinden es auch nicht hinnehmen, wenn Wohnungen nur noch an Touristen vermietet werden. Oder wenn sie für längere Zeit einfach leer stehen gelassen werden. Oder wenn sie zu einer Arztpraxis, zu einem Maklerbüro oder zu anderen gewerblichen Zwecken umgenutzt werden.
Die Staatsregierung bietet den Gemeinden dazu ein wirkungsvolles Instrument: die Zweckentfremdungssatzung. (…)
Quelle und Volltext: stmb.bayern.de