Wer in einem Gewerbegebiet wohnt, kann keine Gewerbenutzung abwehren!
BauGB § 30 Abs. 1; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 1; BImSchG § 50 Satz 1
- Eine im Bebauungsplan getroffene Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung wird nicht schon dann funktionslos wird, wenn die Planungskonzeption nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann.
- Eine Wohnnutzung auf nur zwei Grundstücken in einem Gewerbegebiet stellt die städtebauliche Gestaltungsfunktion der Gewerbegebietsfestsetzung nicht infrage.
- Die Nachbarschaft eines festgesetzten Gewerbegebiets im Anschluss an ein Wohngebiet führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Baugebietsfestsetzung.
VGH Bayern, Beschluss vom 12.06.2018 – 9 ZB 16.554
vorhergehend: VG Würzburg, 12.01.2016 – 4 K 15.964 (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de