Wann ist ein Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich zulässig?
BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; BauNVO § 16 Abs. 2
- Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist ein Vorhaben u. a. nur dann zulässig, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
- Für dieses Einfügen sind die vorhandenen “Gebäude” in der näheren Umgebung zueinander in Beziehung zu setzen. Denn sie prägen ihre Umgebung nicht durch einzelne Maßbestimmungsfaktoren, sondern erzielen ihre optisch maßstabbildende Wirkung durch ihr gesamtes Erscheinungsbild.
- Die Übereinstimmung von Vorhaben und Referenzobjekten in nur einem Maßfaktor genügt für eine Zulässigkeit des Vorhabens nicht.
BVerwG, Beschluss vom 25.07.2018 – 4 B 35.18
vorhergehend: OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2018 – 7 A 165/16
VG Düsseldorf, 10.12.2015 – 4 K 8009/14
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Quelle und Volltext: ibr-online.de