Duldung des Wohnungszutritts: Berufungswert von 600 Euro nicht erreicht!
LG Berlin, Beschluss vom 28.09.2017 – 67 S 198/17
1. Ein Urteil, das zur Duldung des von der klagenden Vermieterin begehrten Zutritts zur von der Beklagten innegehaltenen 1-Zimmer-Wohnung sowie zur Schaffung von Baufreiheit verurteilt, erreicht nicht den maßgeblichen Wert zur Berufung von 600 Euro.
2. Daran ändert die gleichzeitige Verurteilung zur Schaffung von Baufreiheit angesichts der damit verbundenen und lediglich unwesentlichen Kosten nichts…
Quelle und Volltext: Ibr-online.de