Der LBS-Infodienst Recht und Steuern hat Urteile deutscher Gerichte rund um die Beheizung von Gebäuden zusammengestellt. Das Spektrum reicht von der Mindesttemperatur, die in einer Mietwohnung herrschen sollte, bis zur Frage, wie die Heizkosten korrekt abgerechnet werden müssen.
Ungeregelte Mindesttemperatur:
Wenn in einem Mietvertrag nicht geregelt ist, wie warm eine Wohnung mindestens sein soll, dann kann der Eigentümer trotzdem nicht nach Gutdünken schalten und walten: Während der Heizperiode von Oktober bis April muss er dafür sorgen, dass auch nachts eine Raumtemperatur von wenigstens 18°C erreicht werden kann. (…)
Quelle und Volltext: baulinks.de