Kein volles Wohngeld für Hartz-IV-Empfänger.
Die Kosten für Wohnung und Heizung muss das Jobcenter für Empfänger von Hartz-IV nicht in jedem Fall komplett zahlen. Der Anspruch auf Wohnkostenübernahme besteht nur im unteren Preissegment.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Es sei verfassungskonform, dass der Gesetzgeber “keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat.” Das heißt, ein Hartz -IV-Empfänger hat keinen Anspruch darauf, dass die gesamten Kosten für seine Wohnung vom Jobcenter übernommen werden….
Quelle und Volltext: Br.de