VPB legt Ratgeber zur Baubeschreibung vor
(…) Gerade einmal zehn Prozent aller Baubeschreibungen, die der Stuttgarter VPB-Experte in diesem Jahr schon geprüft hat, entsprechen dem neuen Bauvertragsrecht. “Diese wenigen sind vorbildlich detailliert. So muss das sein.” Es wird aber möglicherweise erst mal die Ausnahme bleiben, denn noch viele Bauverträge, die die VPB-Berater vorgelegt bekommen, sind fehlerhaft. Vertrauensanwalt Freitag: “Das beginnt bei falschen Abschlagszahlungsplänen und geht bis hin zum Versuch, den Hausbau in Einzelgewerke aufzuspalten und damit einen Verbraucherbauvertrag in normale Bauverträge nach Paragraph 650a BGB umzuwandeln.”
Das hat enorme Folgen für die Bauherren: “Sobald der Vertrag in Einzelgewerke aufgespalten wird, handelt es sich nicht mehr um einen Verbraucherbauvertrag” warnt Holger Freitag. “Bauherren sollten sich darauf keinesfalls einlassen.” Findet sich keine Firma, die bereit ist, den Verbraucherschutz ernst zu nehmen, rät der VPB zum Bau mit dem freien Architekten. Dann behalten Bauherren die Fäden selbst in der Hand.
Quelle und Volltext: ibr-online.de