BGH verhandelt Widerruf von Zustimmung zu Mieterhöhung
Karlsruhe (dpa) – Ist eine Mieterhöhung rechtlich mit dem Abschluss eines Handy-Vertrags am Telefon vergleichbar? Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute mit der Frage, ob ein Mieter seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung widerrufen kann.
Die Entscheidung über einen solchen Fall aus Berlin könnte erhebliche Auswirkungen haben. Das Urteil könnte noch am Mittwoch oder auch später verkündet werden. (…)
Quelle und Volltext: berchtesgadener-anzeiger.de