Landkreis: „…Vollgelaufene Keller, abgedeckte Dächer: Unwetter können schwere Schäden anrichten. Bei Mietobjekten stellt sich dann häufig die Frage der Haftung. Wer die Schäden beseitigen muss, hängt davon ab, wer sie verursacht hat, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Grundsätzlich gilt: Vermieterinnen und Vermieter sind in der Regel dafür verantwortlich, Schäden an der Immobilie zu beseitigen. Das gilt zum Beispiel bei heruntergefallenen Dachziegeln oder Wasserschäden am Gebäude. Für das Mobiliar des Mieters sind Eigentümer nur verantwortlich, wenn sie diese Schäden auch verschuldet haben. Sind Schäden auf den Mieter zurückzuführen, muss er dafür aufkommen….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de