Schimmel in der Wohnung gehört zu den häufigsten Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern. Wer den Schimmel verursacht, sollte auch für den Schaden haften. Doch so einfach ist das nicht.
in der Wohnung ist ein eindeutiger Mietmangel. Nicht eindeutig ist hingegen oftmals, ob Vermieter oder Mieter für die Folgen eines Schimmelbefalls haften müssen. Mietern, denen Schimmel oder anhaltend feuchte Wände in der Wohnung auffallen, sollten dies umgehend ihrem Vermieter melden. Für die Schadenbeseitigung hilft es, dem Vermieter eine Frist zu setzen. Nur wer hat die Kosten zu tragen? Dies hängt von der Ursache ab.
Schimmel in der Wohnung: Ursachen sind entscheidend
Für Vermieter ist der Schuldige oft schnell gefunden: Entweder hat der Mieter nicht ausreichend gelüftet oder die Möbel stehen zu nah an den Wänden, sodass die Luft nicht zirkulieren kann. Also müsse der Mieter für den Schaden aufkommen.
Doch so einfach ist es oft nicht. Auch andere Ursachen kommen für einen Schimmelbefall in Betracht: mangelhafte Bausubstanz, Fehler bei Sanierungsarbeiten oder ein Wasserschaden. In diesen Fällen haftet der Vermieter. (…)
Quelle und Volltext: t-online.de