Deutschland: „…Im Grundschutz leistet die Gebäudeversicherung für Schäden, die Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm am Haus verursachen. Die Versicherung zahlt die notwendigen Reparaturarbeiten beziehungsweise den Neubau, wenn das Gebäude beispielsweise vollkommen niederbrennt.
Manche Anbieter leisten jedoch nicht jederzeit, sondern sehen bestimmte Ausschlüsse vor. So besteht in der Regel kein Versicherungsschutz, wenn Versicherte den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Auch ein grob fahrlässig verursachter Schaden kann bei Versicherern, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht verzichten, dazu führen, dass dieser die Leistungen der Gebäudeversicherung kürzt oder sogar streicht….“
Quelle und Volltext: finanzen.de