Augsburg: „Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, kann einen Makler beauftragen. Für ihre Dienste fallen Provisionen an – bundesweit bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises, informiert der Verbraucherschutzverband “Wohnen im Eigentum”. Nicht alle Forderungen von Maklern sind aber berechtigt und nicht jeder Vertrag ist gültig.
Wie kommt überhaupt ein Maklervertrag zustande?
Es gibt keine Vorschriften zur Form. “Er kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder am Telefon abgeschlossen werden”, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Voraussetzung sei, dass beide Partner die Bedingungen und Konsequenzen kennen. Wurde der Vertrag online oder am Telefon geschlossen, darf der Auftraggeber davon innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.
Darf ich mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?
Grundsätzlich können Verkäufer mehrere Makler beauftragen. Aber meist sei es keine gute Idee, gibt Wagner zu bedenken. “Es macht keinen guten Eindruck, wenn ein Objekt mehrfach auf dem Markt angeboten wird, vielleicht auch noch zu unterschiedlichen Preisen.” …“
Quelle und Volltext: Augsburger Allgemeine