Berlin: Nach einer Modernisierung darf ein Vermieter die Miete erhöhen – außer, es liegt ein Härtefall vor.
Wenn ein Mensch seit mehr als fünfeinhalb Jahrzehnten in der gleichen Wohnung lebt, kann das ein solcher Fall sein, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In den Ohren der Mieter klingt Modernisierung – eigentlich ein positiver Begriff – inzwischen eher nach einer Drohung. Wenn der Vermieter das Haus auf Vordermann bringen will, dann geht das meist mit einer Mieterhöhung einher; acht Prozent der Kosten dürfen auf die Miete umgelegt werden. Um soziale Notfälle zu verhindern, enthält das Bürgerliche Gesetzbuch aber eine Härtefallklausel. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei wichtigen Punkten über deren Voraussetzungen entschieden. Beide sind zugunsten der Mieter ausgefallen. (…)
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de