Duschen gehört für viele zur Morgen- oder Abendroutine dazu. Befindet sich keine Dusche in der Wohnung, nutzen viele dafür die Badewanne. Doch dabei können mietrechtliche Hürden auftreten – es wurden sogar bereits Gerichtsurteile dazu ausgesprochen.
Klingt kurios, ist aber tatsächlich Realität: Manche Umstände schränken Mieter bei der Art des Duschens ein. In manchen Fällen kann falsches Duschen sogar vertragswidrig sein. Einige Gerichte urteilten bereits eindeutig über die Thematik. In der Regel ging es dabei um die Vermeidung von Schimmel in der Mietwohnung – und wer für die Kosten der Beseitigung aufkommen muss.
In diesen Fällen kann falsches Duschen vertragswidrig sein
Beim Duschen oder Baden entsteht zwangsweise Feuchtigkeit in der Wohnung. Wenn man nicht richtig lüftet, kann dabei Schimmelbildung begünstigt werden. Im Extremfall entstehen dadurch Bauschäden oder Mängel. Vor allem das Duschen im Stehen kann deshalb mietrechtlich geregelt sein – wenn beispielsweise nicht die ganze Wand im Badezimmer gefliest ist. (…)
Quelle und Volltext: myhomebook.de