Innenministerium bremst Grüne aus
München: Das bayerische Innenministerium lehnt das von den Grünen angestoßene Volksbegehren gegen Flächenfraß in Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Nach Ansicht des Ministeriums hebelt der Gesetzesvorschlag, der den Flächenverbrauch in Bayern von derzeit 13 auf fünf Hektar am Tag einschränken will, die kommunale Planungshoheit aus. Vor allem lasse der Vorschlag des Volksbegehrens offen, „nach welchen Verteilungskriterien und in welchem Zeitraum die vorgegebene Zielvorgabe auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt werden soll“, so das Innenministerium.
Je nachdem, ob dafür etwa die Einwohnerzahl, die Bevölkerungsprognose oder etwa verfügbare Flächen herangezogen werden würden, blieben jeweils „ganz unterschiedliche Folgen für den jeweils vor Ort verbleibenden planerischen Gestaltungsspielraum“. Dies aber widerspreche der bayerischen Verfassung.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) informierte das Kabinett über die Ablehnung. Das Innenministerium muss das Volksbegehren nun bis 18. April dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorlegen, der dafür dann drei Monate Zeit hat…..