Berlin/Karlsruhe: „….Gegen den Berliner Mietendeckel sind einem Medienbericht zufolge mittlerweile drei Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. In zwei Fällen seien die Anträge Teil einer grundsätzlichen Verfassungsbeschwerde gegen das Mietendeckelgesetz, berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Die Eilanträge stammen demnach von Vermietern.
Sie wollen den Angaben zufolge vor allem erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht die Auskunftspflicht im Mietendeckelgesetz bis zu einer endgültigen Entscheidung außer Kraft setzt. Denn Vermieter müssen bis Ende April ihren Mietern mitgeteilt haben, wie hoch ihre laut Gesetz zulässige Miete ist. Tun sie das nicht, wird ein Bußgeld fällig….“
Quelle und Volltext: zeit.de