VHB Bayern – Stand März 2018
Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern
Hinweise zur Anwendung des Vergabehandbuchs Bayern – VHB Bayern
Allgemeines
Die Behörden des Freistaats Bayern haben bei der Vergabe von Bauleistungen für den Bund und den Freistaat Bayern nach Teil A der VOB sowie nach den in diesem VHB enthaltenen Richtlinien unter Verwendung der Formblätter des VHB zu verfahren. In besonderen Einzelfällen (z.B. bei PPP-Projekten) und nach Zustimmung der Oberste Baubehörde kann, soweit erforderlich, hiervon abgewichen werden.
Bei sonstigen Leistungen (Leistungen, die nicht Teil der baulichen Anlage werden) sind die UVgO bzw. VgV anzuwenden.
Von der Bayerischen Staatsbauverwaltung und der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung sind grundsätzlich die unter www.vergabe.bayern.de bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Alle Verfahren für die Vergabe von Bauleistungen der Bayerischen Staatsbauverwaltung und der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung – mit Ausnahme das Bestellscheinverfahren bis 10.000 € – sind in allen Verfahrensschritten über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de abzuwickeln.
Bei Abweichungen hiervon ist die vorherige Zustimmung der Obersten Baubehörde erforderlich.
Das Vergabehandbuch Bayern enthält alle bei Ausschreibung, Vergabe und Vertragsabwicklung von Behörden des Freistaates Bayern zu beachtenden Regelungen.
Das Vergabehandbuch Bayern wurde mit Bekanntmachung der Staatsregierung vom 12.07.2011 (AllMBl S. 419) für alle staatlichen Behörden verbindlich eingeführt und den kommunalen Auftraggebern zur Anwendung empfohlen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wurde ermächtigt, notwendige Ergänzungen und Fortschreibungen des VHB Bayern bekannt zu ma-chen.
Inhalt
Diese Lesefassung beinhaltet
- das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen (ausgenommen Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen) des Bundes – VHB Bund“
- die wesentlichen Regelungen des „Handbuchs für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau – HVA B-StB“
- ergänzende Regelungen für den Hochbau
- ergänzende Regelungen für den Straßen- und Brückenbau
- ergänzende Regelungen für die Wasserwirtschaft
- ergänzende Regelungen für die Ländliche Entwicklung
Quelle und Volltext: Stmi.bayern.de