BVerfG: Anwohner und Anliegergemeinden scheitern mit Verfassungsbeschwerden gegen BER-Nachtflugregelung
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichten Beschlüssen drei Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Nachtflugregelung am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen.
Sachverhalt:
Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 16. März 2006 die Planfeststellungsbehörde verpflichtet, über Einschränkungen des Nachtflugbetriebs am künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg erneut zu entscheiden und den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss teilweise aufgehoben. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de