Der Handwerker erklärte dem Bauherrn laut dessen Aussage, dass dieses Türblatt bzw. deren Verformung noch in der Norm ist. Die hier zu sehende Nebeneingangstüre befindet sich in einem abgeschlossenem Zustand. Der offene Spalt bis ins Freie verstößt entgegen der Aussage des Handwerkers nicht nur gegen etwaige Normen, sondern auch gegen eine ganz bestimmte Bundesrechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Welche das ist, dürfen Sie gerne in den Kommentarzeilen der Sozialen Netzwerke erraten, in welchen der Link zu diesem Bild gepostet wurde. Ich freue mich auf zahlreiche Teilnahme 🙂
Lassen Sie Ihre Undichtigkeiten nicht unberücksichtigt sondern ergreifen Sie die Initiative. Es sind Ihre Heizkosten, die hier zum Fenster hinausgeworfen werden. Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® berät Sie gerne und erstellt für Sie als geprüfter und DEKRA-zertifizierter Bausachverständiger juristisch vollumfänglich nutzbare Sachverständigengutachten. Rufen Sie bestenfalls gleich an: 0821 – 60 85 65 40