Sachsen-Anhalt: 1. Eine von einem Bauvorhaben ausgehende Beeinträchtigung des Belangs nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB kann auch von einer Nutzungsänderung ohne Änderung des Baukörpers ausgehen. Eine Verfestigung einer Splittersiedlung ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil der Baukörper schon vorhanden ist, Bestandsschutz genießt, äußerlich nicht verändert oder (teilweise) privilegiert genutzt wird. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de