Schallschutz
In den letzten zwei Jahren haben sich die Mindestanforderungen an den Schallschutz im Gebäude teilweise deutlich verschärft. Besonders bei der Trittschallübertragung von Treppen sind die Anforderungen zu beachten. Neben den Änderungen in der DIN 4109-1 sollten Planer auch die bauaufsichtlich eingeführten Anforderungen beachten, die sich je nach Bundesland unterscheiden können.
Die DIN 4109-1 regelt die Mindestanforderungen an den Schallschutz im Gebäude. Dieser Normteil wird bauaufsichtlich eingeführt und ist somit öffentlich-rechtlich bindend. Nach 27 Jahren wurde im Juli 2016 eine aktualisierte Fassung der DIN 4109 veröffentlicht. Bis dahin wurde mit der DIN 4109 vom November 1989 geplant. Mit der Veröffentlichung im Jahr 2016 wurde auch die Aufteilung geändert, so dass die Mindestanforderungen in der DIN 4109 Teil 1 beschrieben sind. Im Vergleich zur DIN 4109 von 1989 wurden die Anforderungen an Treppen in Mehrfamilienhäusern und Bürogebäuden von einem zulässigen bewerteten Norm-Trittschallpegel L‘n,w ≤ 58 dB auf L‘n,w ≤ 53 dB verschärft. (…)
Quelle und Volltext: https://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Treppen_muessen_leiser_werden_3268341.html