Deutschland: „….Nicht jeder Immobilienbesitzer will sein Eigenheim vererben. In diesem Fall lassen sich Haus oder Wohnung für den Ruhestand nutzen. Das geht sogar ohne Auszug. Worauf Sie dabei achten müssen.
Eine Immobilie kann beispielsweise an ein Finanzinstitut überschrieben werden. Dafür gewähren die Anbieter ein lebenslanges Wohnrecht plus eine monatliche Zahlung. Nach dem Tod der Bewohner verkauft oder vermietet das Institut die Immobilie….“
Quelle und Volltext: focus.de
