Building Surveyors for structural damages worldwide
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Baustopp und Mietminderung: Das kann man gegen Baulärm machen
Ruhestörung
Bayern, Deutschland: „…Vor allem im Sommer scheint es oft, als würde überall gebaut werden. Vor allem für Menschen, die in der direkten Umgebung der Baustellen wohnen, kann das sehr nervenzehrend sein. Ganz machtlos sind Anwohner und Anwohnerinnen aber nicht…“ Quelle und Volltext: nordbayern.de Sie haben Probleme mit Lärm? Wir führen neutral und unabhängig Schallpegelmessungen durch. […]
Schallpegelmessungen dienen dem objektiven Nachweis einer Lärmbelästigung bzw. Ruhestörung. Egal, welche Lärmquellen die Störung verursachen, es gibt Richtwerte, die vorgeben wie viel Lärm wer oder was, wann und wo machen darf. Regelungen für Immissionsrichtwerte finden sich beispielsweise in der Lärmschutzverordnung im Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Hier werden folgende Gebiete […]
Es gibt zahlreiche Fälle zu denen Hundegebell Anlass für juristische Auseinandersetzungen ist und war. Ob es der kleine Kläffer ist, der ohnehin nie still sein kann oder der große Wachhund, der sein Revier akkurat bewacht. Egal, beides ist störend und in keinem Fall förderlich für eine gute nachbarschaftliche Beziehung. Aber, und das sollte deutlich hervorgehoben […]
Augsburg: „…Schallpegelmessungen dienen dem objektiven Nachweis einer Lärmbelästigung bzw. Ruhestörung. Egal, welche Lärmquellen die Störung verursachen, es gibt Richtwerte, die vorgeben wie viel Lärm wer oder was, wann und wo machen darf. Regelungen für Immissionsrichtwerte finden sich beispielsweise in der Lärmschutzverordnung im Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Hier werden folgende […]
Hamburg – Feiert der Mieter eine Party mit nächtlicher Ruhestörung, bei der auch Gegenstände vom Balkon geworfen werden, kann der Vermieter ordentlich kündigen, wenn der Mieter bereits wegen nächtlicher Ruhestörung abgemahnt ist. Quelle und Volltext: ibr-online.de
Peine: 1. Ruhestörender Lärm vermag auch außerhalb der üblichen Ruhezeiten grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine Kündigung zu begründen, wenn der Lärm nicht vereinzelt, sondern wiederholt auftritt. 2. Dies gilt auch gegenüber einem Mieter, der an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. 3. Besteht die Möglichkeit, dass sich die Gefahr im Falle der Zwangsräumung verwirklicht, so ist […]