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Welche Belege muss der Vermieter vorlegen?
Nebenkostenabrechnung
Bremen : 1. Der Vermieter hat die Pflicht, auf Verlangen des Mieters eine Überprüfbarkeit der vom Vermieter erstellten Nebenkostenabrechnung durch Vorlage geeigneter Belege zu ermöglichen. 2. Zu den vom Vermieter vorzulegenden Unterlagen gehören dabei auch Verträge des Vermieters mit Dritten, soweit deren Heranziehung zur sachgerechten Überprüfung der Nebenkostenabrechnung und zur Vorbereitung etwaiger Einwendungen gegen die […]
Frankenthal: Keine Rückforderung von Betriebskosten für nicht ordnungsgemäße Wertstofftrennung durch Mitmieter bei erhöhten Müllbeseitigungskosten.*) (…) Quelle und Volltext: ibr-online.de
Das Ablesen von Heizungszählern ist profitabel und geht auf Kosten der Mieter. Das Bundeskartellamt warnte bereits vor einem “wettbewerbslosen Oligopol”. Für Millionen Mieter sind nur wenige Ablesefirmen zuständig – das sehen Wettbewerbshüter kritisch. Doch die große Koalition hat bislang trotz einer Aufforderung des Bundeskartellamts keine Maßnahmen gegen die Marktmacht dieser Anbieter ergriffen. (…) Quelle und […]
Dass ein Mieter Anspruch darauf hat, die vollständigen eigenen Belege der Nebenkostenabrechnung einzusehen, ist keine Neuigkeit. Nun aber stellte die höchste Revisionsinstanz nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS fest, dass auch die Einsicht in die Einzelverbrauchsdaten der anderen Nutzer eines Mietshauses angemessen und erforderlich sein kann. (…) Das Urteil: Die Richter des […]