Mieterseitige Einbauten bleiben nur im laufenden Mietverhältnis unberücksichtigt
Mieter
Berlin: Eine vom Mieter geschaffene Ausstattung der Mietsache bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich auf Dauer unberücksichtigt. Das gilt jedoch nur für die Dauer des Mietverhältnisses desjenigen Mieters, der die Einrichtung einbringt. (…) Quelle und Volltext: ibr-online.de
1. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses setzt nicht voraus, dass die auf Seiten des Mieters bestehende Härte die Interessen des Vermieters deutlich überwiegt. Maßgebend ist allein, ob sich ein Übergewicht der Belange der Mieterseite feststellen lässt, also die Interessenabwägung zu einem klaren Ergebnis führt.*) 2. Da sich ein hohes Alter eines Mieters und/oder eine lange Mietdauer […]
Wird der Vermieter einer Wohnung verurteilt, die Anbringung eines Transparents, Plakats oder Banners durch den Mieter an der Fassade des Hauses zu dulden, richtet sich die Beschwer des Vermieters nach dem Wertverlust, den er durch die Beeinträchtigung der Substanz und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet (Fortführung von Senatsbeschluss vom 17.05.2006 – VIII ZB 31/05, […]
Naumburg: Das Erlöschen der Rückgabepflicht des Mieters durch Aufgabe des Besitzes an der Mietsache verlangt keine Übergabe der Schlüssel an den Vermieter. Der Mieter muss sich nur auch der Schlüssel entledigen, wofür er die Darlegungs- und Beweislast trägt.* (…) Quelle und Volltext: ibr-online.de
Hamburg: 1. Die Klage des Mieters auf Kautionsrückzahlung ist nicht ohne Weiteres “derzeit” unbegründet, wenn der Vermieter einen Gegenanspruch behauptet; dieser Anspruch wird vielmehr inzidenter als Voraussetzung des Kautionsrückzahlungsanspruches geprüft. 2. Wenn die Verursachung für den Feuchtigkeitsschaden bzw. Schimmelpilzbefall nicht aufgeklärt werden kann, geht dies zu Lasten des Vermieters. 3. Steht eine mangelhafte Dämmung der […]
BGB § 546 Abs. 1; InsO §§ 38, 45, 55 Abs. 1, §§ 87, 174 1. Die Rücknahme einer Forderungsanmeldung ist im Insolvenzverfahren jedenfalls bis zur Feststellung der angemeldeten Forderung möglich. Sie ist nach Durchführung des Prüftermins gegenüber dem Insolvenzgericht zu erklären.*) 2. Die nach Durchführung des Prüftermins an den Insolvenzverwalter adressierte Rücknahme der Anmeldung […]