Berlin: Der Mieter eines Einfamilienhauses ist dem Vermieter nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Gartenpflege dem Mieter obliegt und er ohne vorherige Einholung einer Genehmigung des Vermieters schadhafte oder ihn optisch störende Bäume fällt, sofern im schriftlichen Mietvertrag weder die Befugnis des Mieters zur Entfernung von Bäumen noch der genaue Umfang der ihm obliegenden Gartenpflegelast […]
Dresden: BGB § 535 Abs. 1, § 861 Abs. 1, § 862 Abs. 1; ZPO § 920 Abs. 2, § 936 BGB Aus dem vertraglichen Recht des Mieters auf (Mit-)Benutzung einer Verkaufsfläche auf dem Mietgrundstück folgt nicht der (Mit-)Besitz des Mieters an der Verkaufsfläche (Anschluss KG, IMR 2013, 1046 – nur online).*) (…) Quelle und […]
Angesichts einer befürchteten Zunahme von Unwetter-Katastrophen sollten sich Hausbesitzer, aber auch Mieter verstärkt um ihren Versicherungsschutz kümmern. Das meinen zumindest die Bundesländer, wobei sie nicht mit einer Stimme sprechen. Stuttgart – Baden-Württembergs Landesregierung behält sich weiterhin vor, bei Überschwemmungskatastrophen Betroffenen finanziell zu helfen. Dies geht aus einer Antwort des Stuttgarter Finanzministeriums auf Anfrage unserer Zeitung […]
AG Brandenburg, Urteil vom 06.06.2019 – 31 C 230/18 Ein Mieter kann die Gestattung der Aufnahme seines nichtehelichen Lebenspartners in die Wohnung von dem Vermieter nur dann verlangen, wenn diese nichteheliche Lebensgemeinschaft erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden ist und somit nicht schon davor bestanden hat (§ 553 BGB).*) (…) Quelle und Volltext: ibr-online.de
München: 1. Ob der Mieter nach durchgeführter Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahme einen Anspruch auf Wiederanbringung von Außenrollläden hat, bestimmt sich aufgrund einer Interessenabwägung. 2. Wird die Fassade durch die Wiederanbringung der Außenrollläden nicht beeinträchtigt, weil eine Wärmedämmung nicht aufgebracht wurde, und liegt die Wohnung überdies im EG, so dass auch Sicherheitsaspekte des Einbruchsschutzes für die Wiederanbringung […]
Brandenburg: Das Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzverpflichtung des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch einfache Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, sondern darüberhinausgehende Arbeiten erfordern (…) Quelle und Volltext: ibr-online.de