Neustadt/Rübenberge: 1. Forderungen können nicht zur Aufrechnung mit einer verpfändeten Mietsicherheit gestellt werden.
2. Voraussetzung für die Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlung. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de
Holzmann-Bauberatung Building Surveyors
Building Surveyors for structural damages worldwide
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Neustadt/Rübenberge: 1. Forderungen können nicht zur Aufrechnung mit einer verpfändeten Mietsicherheit gestellt werden.
2. Voraussetzung für die Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlung. (…)
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Berlin: 1. Befindet sich ein Mieter über einen erheblichen Zeitraum schuldhaft in Zahlungsverzug verletzt er erheblich seine Hauptleistungspflicht und der Vermieter ist zur fristgerechten Kündigung berechtigt.
2. Auf die fristgerechte Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist die Heilungsvorschrift über die Schonfristzahlung gem. § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB mangels planungswidriger Regelungslücke nicht anzuwenden.
3. Die richterliche Rechtsfortbildung darf nicht dazu führen, dass das Gericht seine eigenen “Gerechtigkeitsvorstellungen” an Gesetzes Stelle und somit derjenigen der Begründung des Gesetzgebers setzt. (…)
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Köln: 1. Die Mitteilung in einer Modernisierungsankündigung, wonach die Arbeiten “voraussichtlich im Dezember 2013” beginnen werden, ist nicht ausreichend, weil die Zeitangabe des voraussichtlichen Beginns zu unbestimmt ist.
2. Beginnen dann die Arbeiten – entgegen der Ankündigung – tatsächlich nicht im Dezember 2013, sondern erst im Mai 2014, ist damit auch der Zeitraum, der noch von dem Begriff “voraussichtlich” erfasst wird, überschritten, so dass die Mitteilung hinfällig wird.
3. Verzögerungen von einigen Tagen bis zu einer Woche sind vom Mieter regelmäßig hinzunehmen. Muss die bauliche Maßnahme indes um einige Wochen oder gar Monate zurückgestellt werden, reicht dies nicht mehr aus, um den gesetzlichen Anforderungen der Mitteilung Rechnung zu tragen.
4. Die Bestimmung der maßgeblichen Höhe der zumutbaren Mietbelastung ist im Einzelfall unter Berücksichtigung und umfassender Abwägung aller Umstände zu treffen; generalisierende Aussagen verbieten sich.
5. Es ist eine Gesamtschau der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mieters vorzunehmen. Nach Abzug der Miete muss dem Mieter ein Einkommen verbleiben, das es ihm ermöglicht, im Wesentlichen an seinem bisherigen Lebenszuschnitt festzuhalten. (…)
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AG Mönchengladbach, Urteil vom 28.08.2019 – 35 C 202/17
Der Eintritt des Nießbrauchsberechtigten in den Mietvertrag richtet sich nach §§ 566, 567 BGB und nicht nach § 1059 BGB analog (abweichend von LG Mühlhausen, Urteil vom 27.05.2008 – 3 O 122/08).*) (…)
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1. Zu den Anforderungen an die Kündigung eines Mieters im “Geschützten Marktsegment”.*)
2. Wird der Ausspruch einer ordentlichen Kündigung im Mietvertrag durch eine gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel erschwert und reicht der vom Vermieter geltend gemachte Kündigungsgrund für eine ordentliche Kündigung nicht aus, ist dem Vermieter auch der wirksame Ausspruch einer auf denselben Kündigungsgrund gestützten außerordentlichen Kündigung verwehrt, selbst wenn er sich im Mietvertrag das Recht zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung vorbehalten hat. *) (…)
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Berlin: Der Zuschnitt und die Ausstattung der Mietsache, die der Mieter zum Zeitpunkt der letzten Besichtigung vor Abschluss des Mietvertrags oder zu Beginn des Mietverhältnisses vorgefunden hat, gelten auch ohne ausdrückliche mietvertragliche Regelung der Parteien als konkludent vereinbart. Eine spätere Veränderung durch den Vermieter, die weder gesetzlich noch rechtsgeschäftlich gerechtfertigt ist, stellt einen Mangel der Mietsache i.S.d. §§ 535 ff. BGB dar.*) (…)
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