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Mietminderung wegen benachbarter Großbaustelle?
Miete
Berlin – 1. Die Freiheit der Wohnung von Baulärm – mangels Existenz einer benachbarten Baustelle bei Abschluss des Mietvertrags, sonstiger beidseitiger Kenntnis eines entsprechenden Vorhabens oder ausdrücklicher abweichender Absprachen – wird regelmäßig stillschweigend Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung. 2. Wenn die Baustelle Störungen mit sich bringt, die zu einer ungünstigeren Einordnung der Wohnung in die immissionsbezogenen Kategorien […]
Berlin – 1. Die wohnwertmindernden Merkmale “Geschirrspüler in der Küche nicht stellbar oder anschließbar” und “Waschmaschine weder in Bad noch Küche stellbar oder nicht anschließbar” sind nicht schon dann als erfüllt anzusehen, wenn lediglich Kupplungen an den vorhandenen Leitungen fehlen, die ohne besonderen baulichen Aufwand installiert werden können. 2. Es steht dem Vermieter auch im […]
München – Verkaufen, sanieren, Miete erhöhen: In der Münchner Isarvorstadt wehren sich Bewohner eines Hauses gegen Gentrifizierung. Eine Künstlerin gibt auf, ein Läufer bleibt. Der Weg zu Hausnummer 80 riecht nach toten Ratten. Nach Verwesung, nach den Abfällen des Schlachthofs, der die Straße runter liegt und seit Sommer Probleme mit der Abwasseranlage hat. Vielleicht passt […]
Frankfurt / Main : Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB berechtigt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung zur Kündigung. Bei Zahlungsverzug ist bei einem Zahlungsrückstand ab einer Monatsmiete eine erhebliche Pflichtverletzung zu bejahen. (…) Quelle und Volltext: ibr-online.de
Hamburg: 1. Vereinbaren die Parteien das Lastschriftverfahren zum Einziehen der Miete, führt dies zu einer Umwandlung der Leistungsverpflichtung des Mieters dergestalt, dass sich die Geldschuld von einer qualifizierten Schickschuld gem. § 270 Abs. 1 BGB in eine Holschuld gem. § 269 BGB verwandelt. 2. Zieht der Vermieter versehentlich mehr Miete ein, als ihm eigentlich zusteht, […]
München: 1. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist im Rahmen von § 559 Abs. 1 BGB ohne Bedeutung, es kommt nur auf die tatsächlich aufgewendeten Kosten an. 2. Ob eine Härte i.S.v. § 559 Abs. 4 BGB vorliegt, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Generalisierende Aussagen – etwa dazu, welche finanziellen Belastungen […]