Leonberg – Bei den Mietkosten für Rauchmelder handelt es sich nicht um umlegbare Kosten, weil diese Kosten anstelle der Kosten für die Anschaffung der Rauchmelder treten (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de
Holzmann-Bauberatung Building Surveyors
Building Surveyors for structural damages worldwide
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Leonberg – Bei den Mietkosten für Rauchmelder handelt es sich nicht um umlegbare Kosten, weil diese Kosten anstelle der Kosten für die Anschaffung der Rauchmelder treten (…)
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München – 1. Ein zwischen Mutter und Sohn geschlossener Mietvertrag, wonach die Kaltmiete bis zum Lebensende des Sohnes fest bleibt, ist nicht sittenwidrig.
2. Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit kommt es nicht auf die heutige ortsübliche Miete an, sondern auf die Verhältnisse bei Vertragsschluss
3. Für den Fall einer sittenwidrig niedrigen Miete muss diese jedenfalls weniger als die Hälfte der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen.
4. Eine Miete in einem Wohnraummietvertrag zwischen nächsten Angehörigen, die lediglich um ein Drittel unter der zum maßgeblichen Vereinbarungszeitpunkt ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, verstößt nicht gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.
5. Streitereien und Beleidigungen wiegen bei enger familiärer Verbundenheit zwischen Vermieter und Mieter weniger schwer als bei Mietparteien, zwischen denen keine besondere persönliche Beziehung besteht.
6. Eine mitvermietete Terrasse bzw. ein mitvermieteter Wohnzimmervorplatz kann gem. § 44 Abs. 2 II. BV zwar grundsätzlich bis zur Hälfte angerechnet werden, aber nur dann, wenn die Flächen überdacht wären. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de
Stuttgart fehlen Wohnungen, sehr viele. Vor allem bei den Sozialwohnungen sieht die Stuttgarter Wohnsoziologin Christine Hannemann einen großen Mangel. Entsprechend kritisch sieht sie die Wohnungspolitik der Stadt.
Stuttgart – Die bekannte Stuttgarter Soziologin Christine Hannemann stellt der Stadt in der Wohnungspolitik ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Die Landeshauptstadt haben in den vergangenen Jahren „katastrophal wenig“ Geld für den Wohnungsbau ausgegeben, sagte sie gegenüber unserer Zeitung.
Forderung nach einer Zielgröße
Hannemann, die an der Universität Stuttgart den bundesweit einzigen Lehrstuhl für Architektur- und Wohnsoziologie innehat, fordert als Zielgröße einen Bestand von „mindestens 30 Prozent“ gefördertem Wohnungsbau. Das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell SIM, mit dem seit einigen Jahren Investoren Vorgaben zur Schaffung von Sozialwohnungen gemacht werden, findet die Professorin gut, im Effekt sei es aber längst nicht ausreichend.
Nicht vor allem die Mittelschicht fördern
Auch Projekte mit Baugemeinschaften seien zu begrüßen, diese dienten aber „vor allem der Eigentumsbildung der Mittelschicht“. Hannemann ist der Auffassung, dass es in Stuttgart genügend Privatwohnungen gebe, man brauche in der Stadt endlich mehr Sozialwohnungen.
Quelle: stuttgarter-nachrichten.de
Wedding – 1. Wird das gemeinschaftliche Eigentum durch unzulässige bauliche Veränderungen gestört, steht den betroffenen Wohnungseigentümern ein Individualanspruch aus § 1004 BGB auf Beseitigung zu. Die einzelnen Wohnungseigentümer können diesen Anspruch allein geltend machen.
2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Individualansprüche der Mitglieder jedoch durch Vereinbarung oder Mehrheitsbeschluss an sich ziehen; es besteht eine “gekorene” Ausübungsbefugnis gem. § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann den Anspruch, nachdem sie ihn an sich gezogen hat, in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen.
3. Für eine objektive Auslegung muss der Beschluss inhaltlich bestimmt und klar sein. Wenn der Rückbau rechtswidriger baulicher Veränderungen begehrt wird, muss hinreichend bestimmt sein, welche konkreten Maßnahmen vorgenommen werden sollen.
4. Der Wortlaut des Beschlusses “Rückbau des Dachrohlings” lässt aus sich heraus nicht erkennen, was damit gemeint sein soll. Die Bedeutung des Wortes “Dachrohling” lässt sich nicht durch eine feststehende Definition bestimmen.
5. Jedenfalls dann, wenn keine durchführbare Regelung erkennbar ist, ist von der Nichtigkeit eines Beschlusses auszugehen. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de
Deutschland – 1. Durch die wiederholte Übersendung von Nutzungsvereinbarungsentwürfen mit jeweiliger Verlängerung der Nutzungsdauer und gleichbleibender Höhe der Nutzungsentschädigung gibt der Vermieter zu erkennen, mit der Fortsetzung der Nutzung durch den Mieter einverstanden zu sein.
2. Dies gilt insbesondere, wenn der Mieter weder die vorangegangenen Vereinbarungen unterschrieben zurückgesandt noch die in den vorangegangenen Vereinbarungen vorgesehene Bedingung erfüllt hat und der Vermieter dennoch die Weiternutzung nicht in Frage stellt oder auch nur die Konditionen, insbesondere die zu leistende Nutzungsentschädigung ändert. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de
Köln – 1. Ein Beschluss, wonach dem Verwalter der Zugriff auf die laufenden Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage ermöglicht wird, kann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Es muss allerdings klargestellt werden, dass die Zweckbindung dieser Zuführungen nur temporär und der Höhe nach limitiert aufgehoben wird.
2. Die Darstellung der Entwicklung der Rücklage soll den Wohnungseigentümern ermöglichen, die Vermögenslage ihrer Gemeinschaft zu erkennen und die Jahresabrechnung auf Plausibilität zu prüfen. Dazu muss die Darstellung sowohl die Zahlungen ausweisen, die die Wohnungseigentümer tatsächlich erbracht haben, als auch die Beträge, die sie schulden, aber noch nicht aufgebracht haben. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de