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Sachverständigentermine sind auch während der Corona-Pandemie einzuhalten
Beweisverfahren
LG Saarbrücken, Beschluss vom 12.05.2020 – 15 OH 61/19 1. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind Ortstermine zur Beweisaufnahme durch Sachverständige durchzuführen, auch wenn eine Partei nicht mit der Durchführung einverstanden ist. 2. Die Einhaltung der üblichen Infektionsschutzregeln ist durch den Sachverständigen sicherzustellen. Quelle und Volltext: IBR-Online.de
Es gibt zahlreiche Gesetzestexte, die ein Bausachverständiger zumindest an der Hand haben sollte, eine davon ist die Zivilprozessordung kurz ZPO. Beispiele für Paragraphen, welche in Zusammenhang mit der Zivilprozessordung (ZPO) und einem selbstständigen Beweisverfahren zu beachten sind. § 485 Zulässigkeit (1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, […]
München: „….Nicht immer wird ein Werk vom Kunden ausdrücklich abgenommen. Es gibt auch die Abnahme durch schlüssiges Verhalten. Das kann zu Streit führen, wie in diesem Fall. Der Fall: Im Sommer 2006 installiert ein Betrieb bei einem Kunden eine Heizungsanlage inklusive Brunnenanlage für die Wärmepumpe. Die Anlage nimmt der Kunde noch im Sommer in Betrieb. […]
München – 1. Ein Beschluss, mit dem die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens festgestellt wird, hat nur deklaratorische und keine konstitutive Wirkung. Denn das selbständige Beweisverfahren endet mit seiner sachlichen Erledigung. 2. Wird in einem selbständigen Beweisverfahrens die Fortführung des Verfahrens beantragt, nachdem ein am Verfahren nicht beteiligter Dritter eine notwendige Bauteilöffnung abgelehnt hat, ist die […]
Berlin – Baumängel sind meist extrem ärgerlich. Dennoch sollten Bauherren etwaige Mängel nicht einfach selbst beheben. Dem zuständigen Bauunternehmen muss zunächst Zeit gegeben werden, den Mangel zu beheben – sonst bleibt man am Ende auf den Kosten sitzen. Taucht beim Bau einer Immobilie ein Mangel auf, kann dies den ganzen Zeitplan durcheinanderbringen. Kein Wunder, dass […]
Selbständiges Beweisverfahren: Bei WEG trotz Mangelbeseitigung noch Fristsetzung nach § 494a ZPO erforderlich LG München I, Beschluss vom 29.08.2017 – 36 T 14698/16 Sinn und Zweck des § 494a ZPO ist es, die Lücke zu schließen, die entsteht, wenn der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens nach der Beweisaufnahme auf eine Hauptsacheklage verzichtet; er soll nicht durch […]