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Wohnnutzung oder Zweckentfremdung? Künstler sind keine Touristen!
Berlin
Berlin: 1. Eine Zweckentfremdung im Sinne des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes Berlin liegt u. a. vor, wenn Wohnraum zum Zwecke der wiederholten nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung oder einer Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen, verwendet wird. 2. Eine Vermietung zum Zwecke der Fremdenbeherbergung liegt vor, wenn Räume ständig wechselnden Gästen […]
Berlin: Die Einräumung eines Sondernutzungsrechts kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung geschehen. Dass ausdrücklich ein Sondernutzungsrecht eingeräumt wird, ist nicht erforderlich; vielmehr ist entscheidend und ausreichend, dass einem Sondereigentümer durch Beschluss die Möglichkeit eingeräumt wird, auf Dauer im Gemeinschaftseigentum stehende Flächen unter Ausschluss der übrigen Eigentümer zu nutzen. (…) Quelle und Volltext: ibr-online.de
Berlin: Die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin hat sich auf einen Kompromiss beim Mietendeckel verständigt, an diesem Dienstag soll er im Senat beschlossen werden. Ab 2020 sollen demnach rückwirkend zum Stichtag 18. Juni 2019 die Mieten von fast 1,5 Millionen Bestandswohnungen für fünf Jahre eingefroren werden. Und obwohl die Einigung eine deutliche Abschwächung des ersten Entwurfs […]
Berlin: Wird der Mieter nicht im Rahmen einer Individualvereinbarung, sondern durch eine vom Vermieter gestellte Formularklausel zur Erbringung einer “Mietsicherheit” verpflichtet, ohne dass die Klausel die Befugnis einer vermieterseitigen Verwertung während oder nach Beendigung des Mietverhältnisses näher regelt, ist der Kaution in Anwendung der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB lediglich eine auf den […]
Berlin: 1. Führen Maßnahmen des Vermieters zu einer Modernisierung der Mietsache, gleichzeitig aber zu einer für den Mieter negativen Veränderung der Gebrauchstauglichkeit, ist der Mietzins nicht schon aufgrund der Verringerung der bisherigen Gebrauchstauglichkeit, sondern erst dann gemindert, wenn Letztere für den Vermieter zur Erreichung des Modernisierungserfolgs (bau)technisch vermeidbar war (hier: Verschlechterung der Sicht- und Beleuchtungsverhältnisse […]
Berlin: Pferdekoppeln und -unterstände, Aufenthaltsgebäude, Tippizelt, Nebengebäude, Wohn- und Bauwagen sowie Einfriedungen zur Pferdehaltung sind weder für sich genommen noch als Teil eines Gärtnerei- und Blumenzuchtbetriebs im Außenbereich bauplanungsrechtlich zulässig. (…) Quelle und Volltext: ibr-online.de