Statt fiktiver Mängelbeseitigungskosten: Vermögensbilanz, “Quasi-Minderung” oder Vorschuss
Bauüberwachungsfehler
BGB § 249 Abs. 1, § 280 Abs. 1, §§ 633, 634 Nr. 4 1. Lässt ein Besteller Bauwerksmängel nicht beseitigen, scheidet im Verhältnis zum Architekten hinsichtlich der von diesem zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betreffend das Bauwerk aus.*) 2. Lässt […]
Construction defects and their causes are very extensive. There is basically no corner on or in a building in which something cannot go wrong.