Berlin: „…Die Parteien streiten über die Räumung und Herausgabe eines Grundstücks, das der beklagte Verein, der sich als “anarcha-queer-feministischen Hausprojekt Liebig 34” bezeichnet, gepachtet hatte. Der Pachtvertrag war auf den Ablauf des 31.12.2018 befristet worden, dann aber nach Vertragsende nicht herausgegeben worden. Nachdem der Vertreter des Beklagten bei einem früheren Prozesstermin im Januar 2020 die Hauptverhandlung verlassen und keine weiteren Anträge gestellt hatte, hatte die Kammer am 03.0.2020 ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten erlassen.
Der Verein wurde zur Räumung und Herausgabe des Grundstücks und des Gebäudes Liebigstraße 34/Ecke Rigaer Straße 97 in Berlin-Friedrichshain sowie auf Zahlung von rund 20.000 Euro für die Kosten von Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung und zum Ausgleich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt. Hiergegen legte der beklagte Verein Einspruch ein…“
Quelle und Volltext: juris.de