Deutschland: „…Wer muss tapezieren, streichen, kalken – der Mieter oder der Vermieter? Streitigkeiten über diese Frage landen regelmäßig vor Gericht. Dem BGH schwebt in bestimmten Fällen eine Kompromisslösung vor. Das zeichnete sich am Mittwoch in einer Verhandlung beim BGH in Karlsruhe ab.
Der Mieter könnte den Vermieter zum Renovieren verpflichten, müsste sich aber an den Kosten beteiligen. Das gab der Bundesgerichtshof (BGH) bei der Verhandlung in Karlsruhe zu erkennen. Das endgültige Urteil wollen die höchsten deutschen Zivilrichter am kommenden Mittwoch, 8. Juli, verkünden. (Az. VIII ZR 163/18 u.a.)…“
Quelle und Volltext: focus.de