Baden-Württemberg: Bedarf es für ein Vorhaben neben einer Baugenehmigung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung, so ist deren wirtschaftlicher Wert deutlich geringer, wobei – im Fall getrennter Prozesse – mangels genauerer Bemessungsmöglichkeit der Auffangstreitwert von 5.000 Euro angemessen erscheint.*) (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de