DIN EN 1996-1-1 (Eurocode 6) gibt vor, dass die Stoßfugen bei der Vermauerung von Steinen ohne Stoßfugenvermörtelung knirsch verlegt werden müssen. Die Steine gelten dann als knirsch verlegt, wenn sie ohne Mörtel so dicht aneinander verlegt werden, wie dies wegen der herstellungsbedingten Unebenheiten der Stoßfugenflächen möglich ist. Bei Stoßfugenbreiten > 5 mm müssen die Fugen beim Mauern beidseitig an der Wandoberfläche mit geeignetem Mörtel verschlossen werden. Bei solch Mauerwerk sind demnach höchsten Fugenbreiten bis zu 5 mm zulässig und Durchblick ist mit Blick auf das Mauerwerk also so gar nicht angesagt…