Deutschland – Dienstleister wie Wenigermiete.de übernehmen für Mieter die Verhandlungen oder Klagen im Streit mit Vermietern.
Das sei vom Gesetz gedeckt, urteilt der Bundesgerichtshof – auch wenn sie nur als Inkassounternehmen registriert sind.
Mieter dürfen im Streit mit Vermietern künftig weiter auf Internet-Dienstleister wie Wenigermiete.de zurückgreifen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.
In der Verhandlung ging es grundsätzlich um das Geschäftsmodell dieser Portale. Diese haben keine Rechtsanwaltslizenz, sondern setzen als Inkassounternehmen für ihre Nutzer die Verbraucherrechte durch. Kosten entstehen für den Mieter nur bei Erfolg. Diese sogenannten Legal-Tech-Unternehmen in Deutschland kalkulieren mit Hilfe von Algorithmen, wie die Chancen auf Durchsetzung von Ansprüchen stehen und fordern diese dann gegebenenfalls ein. (…)
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de