Landverlust: Wer zahlt, wenn das Meer das eigene Haus zerstört
Apartmenthaus in Soulac-sur-Mer, das wegen Einsturzgefahr geräumt weden musste
Eine Eigentumswohnung mit Meeresblick vom Balkon in einer gepflegten Appartementanlage im Südwesten Frankreichs, nur ein paar Schritte vom Strand in Lacanau Océan entfernt. Was auf den ersten Blick wie eine traumhafte Immobilie wirkt, könnte sich für die Besitzer in ein paar Jahren jedoch als Albtraum erweisen.
Denn der Atlantik ist unerbittlich. Er nagt immer weiter an der französischen Küste. Im Schnitt frisst er sich jedes Jahr 1,7 bis 2,5 Meter weiter in den 270 Kilometer langen Uferstreifen der Region Nouvelle-Aquitaine hinein, bei schweren Stürmen im Winter an manchen Stellen sogar weit mehr. Starke Strömungen, die ufernahen Sand abtragen, und der Anstieg des Meeresspiegels sind die Hauptursachen.
5800 Wohnungen und Häuser in der Region könnten dem Landverlust bis 2050 zum Opfer fallen, warnt deshalb der GIP Littoral Aquitain, ein Zusammenschluss von staatlichen Dienststellen und Gebietskörperschaften der Region.
Naturkatastrophe oder bekanntes Risiko?
Dazu dürfte auch die Appartementanlage Giralda gehören, die jetzt trotz der Warnung in Lacanau Océan am Boulevard de la Plage wenige Meter vom Atlantik entfernt entsteht. 13 der insgesamt 15 Wohnungen sind bereits verkauft, die zwei verbleibenden 68 und 71 Quadratmeter großen Appartements werden im Internet für 309.000 Euro angeboten.
Doch wer muss zahlen, sollte das Gebäude eines Tages wegen des Landverlusts aus Sicherheitsgründen geräumt werden müssen? Handelt es sich um eine Naturkatastrophe oder ein bekanntes Risiko? Mit einer ähnlichen Frage müssen sich gerade der französische Verfassungsrat und der Staatsrat in einem anderen Fall beschäftigen…..
Quelle und Volltext: Welt.de
Le Signal Soulac sur Mer: