Berlin: „…Wer derzeit eine Wohnung in Berlin sucht, findet schnell Angebote, in denen zwei Preise genannt werden. Da heißt es dann etwa in einem Inserat für eine Altbauwohnung in der Innenstadt, dass im Mietvertrag eine Nettokaltmiete von 1400 Euro für gut 110 Quadratmeter vereinbart werde. Solange jedoch der Mietendeckel gelte, sei der Zahlbetrag etwa halb so hoch.
Ausdrücklich behalten sich die Vermieter zudem vor, die Differenz nachzuberechnen, wenn das Gesetz außer Kraft gesetzt werden sollte – und empfehlen dem Mieter, die Differenzbeträge dafür schon mal zurückzulegen….“
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de