Bei Schönheitsreparaturen sind Mieterwünsche zu respektieren.
Berlin: Vermieter übertragen Schönheitsreparaturen oft auf ihre Mieter. Ist die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag dagegen unwirksam oder enthält der Mietvertrag keine ausdrückliche Regelung zu Schönheitsreparaturen, ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung zu renovieren.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss er dann auch schon während des laufenden Mietverhältnisses anstreichen und tapezieren lassen….
Quelle und Volltext: Ir-online.de