Bei winterlichem Wetter müssen Vermieter an ihre Räum- und Streupflicht denken. Häufig übertragen sie diese auf Mieter oder Räumdienste. Allerdings befreit dies den Vermieter nicht von jeglicher Verantwortung.
Jedes Jahr wieder kommt es völlig unerwartet in Deutschland zu Schneefällen, die Straßen und Wege mit weißer Pracht bedecken und den Verkehr behindern. Auf den Straßen ist das Chaos vorprogrammiert. Schnee und Eis sorgen für Stürze von Fußgängern. Die Gemeinden haben mit dem Räumen ihrer Straßen und Wege genug zu tun – und geben die Räum- und Streupflicht von öffentlichen Gehwegen an die Eigentümer von Anliegergrundstücken weiter. Vermieter müssen aber auch auf dem eigenen Grundstück für die Sicherheit der dort verkehrenden Personen sorgen. Wer als Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, muss mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen. (…)
Quelle und Volltext: https://www.ibr-online.de/IBRNavigator/dokumentanzeige.php?zg=0&HTTP_DocType=News&NewsID=29726