Egal wie umfangreich Schimmelschäden in einem Neubau sind, sie sind grundsätzlich vollständig zu beseitigen. Die Verhältnismäßigkeit der Kosten und des Aufwandes spielen hierbei keinerlei Rolle und können auch nicht als Argument für eine unterlassene Sanierung herangezogen werden.
Insbesondere Fertighausanbieter sind hier umfangreich nachlässig und sanieren am Ende nur das “was man sieht“.
Das OLG Naumburg erließ im Sommer 2019 wieder einmal ein entsprechendes Urteil. Der zusammengefasst Leitsatz hierzu lautet wie folgt::
“…Schimmelpilzwachstum in Innenräumen ist ein Gesundheitsrisiko, dessen Beseitigung beispielsweise der Erwerber einer neu errichteten Eigentumswohnung vom herstellenden Verkäufer (Unternehmer) verlangen kann, ohne dass dem die Unverhältnismäßigkeit der Kosten oder des Aufwands entgegenstehen.
Der Erwerber hat gegen den Verkäufer neben der Leistung Anspruch auf Ersatz der aufgewandten Sachverständigenkosten….”
Sie finden auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen zu Schimmelpilzen, deren Wachstum und Beseitigung unter dem Reiter Fachinfo. Sollten Sie einen Sachverständigen zur Beratung oder für ein Schimmelpilzgutachten benötigen, stehen wir Ihnen natürlich auch gerne zur Seite. Bestenfalls kontaktieren sie das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® sofort unter der Rufnummer
Tel.: 0821 – 60 85 65 40
einer unserer Sachverständigen wird sodann schnellstmöglich für Sie da sein.