Wer zahlt bei Schimmel in der Wohnung?
Schimmel in der Wohnung ist nicht nur unschön, sondern gesundheitsschädlich. Und muss daher schnellstmöglich entfernt werden. Was Sie als Mieter tun müssen und wer die Kosten für den Schaden trägt.
Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn bauliche Mängel der Grund für eine Schimmelbildung in der Mietwohnung sind, muss der Vermieter für die Beseitigung der Schäden aufkommen. Sind mangelnde Lüftung und falsches Heizen die Ursache dafür, dass Schimmel an den Wänden wächst, muss der Mieter dafür selbst aufkommen. Die Beweislast trägt der Vermieter, das heißt, er muss zuerst beweisen, dass der Schimmel nicht wegen Schäden am Bau aufgetreten ist, sondern mit dem Verhalten des Mieters zusammenhängt. Doch manchmal sind die tatsächlichen Ursachen schwer festzustellen und Sachverständige müssen ein Urteil fällen.
Schimmel in der Wohnung – was tun
Wenn Sie Schimmel an der Wand in ihrer Mietwohnung entdecken, sollten Sie umgehend Ihren Vermieter darüber informieren. “Sie haben als Mieter die Pflicht zur Mängelanzeige”, sagt Monika Schmid-Balzert, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin vom Deutschen Mieterbund, Landesverband Bayern. In diesem Brief an den Vermieter sollten Sie ihm auch eine Frist setzen, bis wann dieser Mangel behoben werden soll, empfiehlt der Mieterbund.
Mietminderung rechtzeitig ankündigen
Im ersten Brief an den Vermieter sollten Sie auch ankündigen, dass Sie, wenn dieser nicht tätig werden sollte, den Schaden auf eigene Kosten beheben lassen und dass Sie sich vorbehalten, die Miete zu mindern. Dieser sogenannte “Minderungsvorbehalt” sollte deswegen im ersten Schreiben stehen, weil Sie sich sonst unter Umständen um einige Monate Mietminderung bringen.
Quelle und Volltext: Br.de
Umfassende Informationen zum Thema Schimmelpilze im Wohnraum siehe auch Fachinfo in der Rubrik “Schimmelpilze, Algen und Raumluft”
Bei Problemen mit Schimmel hilft ihnen auch das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung (Tel.: 0821 – 60 85 65 40)