Schimmel an Fenster und Tür.
Nicht jeder Schimmel ist ein Mangel, aber immer ernst, gefährdet Gesundheit und Mietvertrag. Lüften und Heizen ist wichtig, Dichtungen und Abschlüsse aber auch. Wer ihn zu vertreten hat? Wer muss also reparieren? Wer muss entfernen? Zu prüfen sind der Taupunkt, das Alter der Fenster und Tür, die Heizung, die Mauer, die Eindichtung, die Abläufe, Belüftungen, Griffe, Schließer, Rollläden, Vorhänge, Gardinen, Scharniere, Rahmen, Zarge, Fuge, Leiste etc., also alles rund um die Fenster und Türen, was mit Dichtung und Zugluft zu tun hat. Hier kann oft allein der Sachverständige helfen, manchmal reicht aber schon ein gemeinsamer Blick von Mieter und Vermieter und eine Einigung zur Schadensbeseitigung. Dabei kann dann insbesondere der Anwalt beraten und helfen, bis hin zum Abschluss einer Vereinbarung oder sonst zur Abmahnung oder Kündigung. Das gilt je nach Fall in beide Richtungen, Vermieter oder Mieter.
Als Grundregel gilt, dass der Vermieter für Bauschäden und Mieter für zu hohe Feuchtigkeit in der Wohnung haftet….
Quelle und Volltext: Anwalt.de
Sachverständigenberatung und Gutachtenerstellung: Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®