Entschädigungszahlungen rechtlich nicht zu beanstanden!
Das OVG Berlin-Brandenburg hat zwei Klagen gegen die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) auf Zahlung einer höheren Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen an Grundstücken und Gebäuden abgewiesen, weil die Flughafengesellschaft die Verkehrswerte zum Tag der Beantragung von Schallschutzmaßnahmen und nicht zum Zeitpunkt der Verkehrswertbegutachtung zugrunde legen durfte.
Klägerinnen waren Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Mehrfamilienhäuser im näheren Umfeld des neuen Flughafens Berlin Brandenburg liegen. Nach dem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen muss die FBB den Anwohnern die Kosten für Schallschutzmaßnahmen erstatten. (…)
Quelle und Volltext: juris.de